Teilnahmebedingungen

Der Fotowettbewerb „MIT SICHERHEIT BESSER“ wird durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (nachfolgend: StMGP) veranstaltet und durch das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelscherheit (LGL) Pfarrstraße 3, 80538 München durchgeführt.
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Die Teilnahme am Fotowettbewerb „MIT SICHERHEIT BESSER“ findet auf MitSicherheitBesser.de statt und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars erkennt der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen an:

Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen dürfen natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren gemeldeter Wohnsitz sich in Bayern befindet. Jede Person darf nur ein Bild einreichen. Vom Fotowettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter des StMGP, ZPG sowie des LGL sowie deren Angehörige. Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Wettbewerb erfolgen.

Durchführung und Abwicklung

Die Teilnahme ist ausschließlich auf MitSicherheitBesser.de möglich. Es werden ausschließlich über diese Website eingereichte Beiträge akzeptiert. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt. Die Bilder müssen im digitalem JPEG-Format eingereicht werden. Analog fotografierte Bilder können eingescannt und hochgeladen werden. Die Pflichtangaben des Online-Formulars müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Teilnehmer müssen die Teilnahmebedingungen gelesen haben und akzeptieren.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Nutzung und Speicherung seiner Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.

Urheberrechte

Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und dass das eingereichte Bild samt Rechten in jeder Form (einschließlich der Verbreitung unter einer Creative Commons Lizenz CC-BY 2.0) genutzt und verändert werden kann. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer das StMGP von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten. Der Teilnehmer räumt dem Freistaat Bayern in Bezug auf seine Urheber- und/oder Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte gemäß § 31 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz unentgeltlich und unwiderruflich sämtliche Nutzungsrechte an dem eingereichten Bild ausschließlich räumlich und zeitlich unbeschränkt im Rahmen der Kampagne “MIT SICHERHEIT BESSER” und der Berichterstattung über den Fotowettbewerb ein; die Nutzung des eingereichten Bildes durch den Teilnehmer selbst bleibt vorbehalten. Der Freistaat Bayern ist berechtigt, das eingereichte Bild weiter zu verändern und/oder sonst zu bearbeiten (§ 39 Urheberrechtsgesetz). Vom Freistaat Bayern, vertreten durch das StMGP, können mit Zustimmung des Teilnehmers sämtliche Nutzungsrechte weiter übertragen und/oder gegebenenfalls auch einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden (§ 31 Abs. 3 Satz 3 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Satz 1 Urheberrechtsgesetz). Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u.a. Print, Online, eMag und Social Media Portale wie z.B. Facebook. Ebenfalls umfasst ist die Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb und Ausstellungen mit den prämierten Bildern, wie beispielsweise Ausstellungsplakate, Einladungen, E-Cards sowie ggf. den Wettbewerb begleitende Kataloge und Bücher. Mit eingeschlossen ist auch die Veröffentlichung prämierter Bilder in Publikationen und PR-Material. Der Teilnehmer wird, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bei der Nutzung der Arbeitsergebnisse namentlich genannt werden.

Inhalte

Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen und nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Der Upload entsprechender Bilder kann den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß diesen Teilnahmebedingungen nach sich ziehen.
Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs
Das StMGP behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das StMGP insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann das StMGP von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Datenschutz

Das StMGP speichert die angegebenen Daten, soweit und solange diese zur Durchführung und Abwicklung des Fotowettbewerbs erforderlich sind. Alle Daten werden gemäß der Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter foto@mitsicherheitbesser.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Teilnahmeschluss

Teilnahmeschluss ist der 15. Oktober 2015 um 23:59:59 Uhr.

Bekanntgabe der Gewinner und deren jeweiliger Gewinn

Der Gewinner wird anschließend über die Auswahl des Gewinnerfotos durch die hausinterne Jury über die E-Mailadresse informiert, die bei der Teilnahme ermittelt wird. Meldet sich ein Teilnehmer nach 2-facher Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Eine Barauszahlung der Preise bzw. ein Umtausch ist ausgeschlossen.

Ausschluss von Teilnehmern

Das StMGP behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Fotos gegen geltendes Recht oder den guten Geschmack verstoßen. Insbesondere gilt dies auch bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und Versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren.

Rechtsweg

Der Wettbewerb unterliegt dem deutschen Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, München.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

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